Der folgende Passus beschäftigt sich mit den meist gestellten Fragen, Regeln & Regularien der EWZ-Clubmitgliedschaft, deren Beachtung wir unseren Clubmitgliedern und Gästen nahe legen und die wir zu respektieren bitten. Wir bilden eine private, von Handel und Industrie unabhängige Interessengemeinschaft, sind weder ein gewinnorientiertes Unternehmen noch ein eingetragener Verein. Von AGB oder einer Satzung soll in diesem Zusammenhang also keine Rede sein; wir unterliegen auch nicht dem Vereinsrecht. Vielmehr verstehen wir uns als Solidargemeinschaft nach Gentlemen’s und Lady’s Agreement mit der Verpflichtung zu gegenseitiger Achtung bei Wahrung der Interessen aller Beteiligter. Sollten überdies Fragen aufkommen oder Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an ewz-koeln@web.de
Der EWZ ist bestrebt, seinen Clubmitgliedern acht bis zehn Seminare pro Kalenderjahr anzubieten; Januar, Juli und/oder August dienen oftmals als Urlaubspause. Wir differenzieren in Themenseminare mit klar definiertem Programm sowie (themen-) freie Verkostungen mit mehr oder weniger wahllos zusammengestellten Proben aus dem bereits vorhandenen Bestand der Verkostungsteilnehmer. Für die erstgenannten Tastings wird die spezielle Ware zumeist eigens anzukaufen und aus der Clubkasse zu finanzieren sein, in welche alle Clubmitglieder einzahlen. Hier finden sich Beispiele vergangener Clubseminare ab 2008. Die Anzahl der Seminare und der Proben sowie deren Qualität richten sich somit nach dem Stand der Clubkasse respektive der freiwillig zu Verfügung gestellten Abfüllungen. Bisweilen legen wir die Kosten zur Realisierung eines Tastings, an dem nicht alle Clubmitglieder teilzunehmen wünschen oder wegen der dem Thema und der Qualität der Proben geschuldeten außerordentlichen Belastung für die Clubkasse, auf die interessierten Teilnehmer um.
Da die Flaschen nach einmaliger Verkostung sicherlich nicht geleert sein werden, alle Spirituosen Zeit zum Atmen brauchen und es viel zu schade ist, derart edle Tropfen nur einmal zu verkosten, finden die Themenseminare in der Regel eine, bisweilen zwei Nachverkostungen, sollte es geraten erscheinen teils zudem in anderer Reihenfolge der Proben. Alle über die Clubkasse finanzierten Flaschen bleiben bis zum Ende der gewünschten Anzahl an Verkostungen Eigentum des Clubs und seiner Mitglieder. Danach verbleibende Restflaschen können von den Clubmitgliedern gegen Spende an die Clubkasse käuflich erworben werden.
Gelegentlich finden Tastings zweier miteinander kombinierter Themen statt. Als Vorteil der Kombi-Seminare müssen jeweils nur wenige zum Thema passende Proben bereitgestellt werden, immer vorausgesetzt, dieses wird von den Seminarteilnehmern als hinreichend betrachtet. Ein im Umfang reduziertes Themenseminar läßt sich selbstverständlich auch mit einer freien Verkostung aus dem zur Verfügung stehenden Repertoire an geöffneten Flaschen verbinden.
Trotz des bei seiner Gründung berechtigten Namens widmet sich der EWZ neben Whisky und Whiskey saisonbedingt auch Weinen, Rum, Cognac/Armagnac/Brandy, Gin, Tequila/Mezcal und anderen Spirituosen oder Likören. Reine Whisky- oder gar Single Malt-Liebhaber werden bei uns also vermutlich nicht auf Ihre Kosten kommen; es bedarf der Neugier auf Neues und des Interesses an allem, was schmecken kann - und dazu gilt es vorurteilsfrei zu verkosten.
Jour Fixe ist der zweite Sonntag jeden Monats ab 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr oder bei Bedarf bzw. in kleiner Runde darüber hinaus, zumeist in unseren Clubräumlichkeiten in der Heliosstraße 6a, 50825 Köln-Ehrenfeld. Je nach Situation (z.B. in den Ferien) können wir von dieser Regel abweichen, um möglichst allen Clubmitgliedern oder zumindest den dringend am Thema Interessierten die Teilnahme am Seminar zu gewährleisten. Trotz der durch den Rhythmus vorgegebenen Termine wird erbeten, dem Gastgeber die Teilnahme zur optimalen Planung der Verkostung und vor allem der Verköstigung mit Feststofflichem zu bestätigen. Bei Verhinderung nach erfolgter Zusage versteht sich eine schnellstmögliche Absage von selbst. Den regelmäßig teilnehmenden Clubmitgliedern und allen anderen Angemeldeten wird der Termin oder gegebenenfalls eine Terminverschiebung wie auch das Thema des Seminars und der Veranstaltungsort rechtzeitig per eMail bekannt gegeben.
Auf Wunsch kann jedes Clubmitglied oder auch ein Gasthörer in seinen eigenen vier Wänden als Gastgeber fungieren, solange den Clubmitgliedern die An- und Abreise zuzumuten ist und die Teilnehmer adäquat untergebracht und bedient werden können. Findet sich zu einem turnusgemäßen Termin kein Veranstalter, so bemühen sich die Clubmitglieder um einen anderen Termin, sonst entfällt das Treffen. Ist ein Clubmitglied zu einem Termin verhindert, erhält es Proben der versäumten aus der Clubkasse finanzierten Flaschen, die frühestens am Tag nach der Veranstaltung abgeholt oder bei nächster Gelegenheit übergeben werden können. Die benötigten Probenflaschen können entweder vor der Verkostung vom Mitglied bereit gestellt oder gegen Kostenübernahme respektive Pfand vom Club übernommen werden. Ein Anspruch auf Terminverlegung bei Verhinderung besteht nicht, doch steht es jedem frei, die anderen Clubmitglieder selbständig um eine solche zu bitten. Bei Bedarf lassen sich spontan außerturnusgemäße Treffen, auch unter der Woche ab etwa 18:00 Uhr organisieren.
Nicht zu jedem der von den Clubmitgliedern gewünschten Themen finden sich im Bestand der Teilnehmer entsprechende Flaschen, mit denen sich ein solches Themenseminar ausstatten ließe. Zur Umsetzung und Finanzierung der Verkostungen bedarf es daher eines Budgets. Dieses wird von den Clubmitgliedern aufgebracht, in der Clubkasse gesammelt und vom Koordinator verwaltet. Derzeit beläuft sich der jährliche Mitgliedsbeitrag auf 450 € pro Person. Der EWZ bietet seinen Clubmitgliedern zwei Möglichkeiten, diesen Betrag aufzubringen und an den Clubseminaren teilzunehmen: zum einen kann die Clubmitgliedschaft im EWZ für eine komplette Saison (bei Bedarf auch jahresübergreifend) zum Preis von 450 € erworben werden. Bei Erlangen der Clubmitgliedschaft, spätestens mit der ersten Teilnahme an einem Clubseminar ist die Gebühr in voller Höhe oder in maximal zwei Raten zu entrichten. Zum anderen können themenrelevante Flaschen im Gesamtwert der Clubgebühr oder auch nur anteilig sowie der Restbetrag monetär zu Verfügung gestellt werden. Abgesehen davon, daß die eingebrachten Flaschen selbstverständlich zum gewählten Thema passen müssen (ein wohlgemeintes "Kontrastangebot" ist damit nicht gemeint), muß jedes Clubmitglied hinreichend aus einer bereits geöffneten Flasche bedient werden können. Das Einbringen von Flaschen und deren Akzeptanz ist zuvor mit dem Koordinator abzustimmen.
Außerdem gewähren wir interessierten Genießern, die sich nicht dauerhaft an den Club binden können, den Status als „Gasthörer“ (siehe unten) , der sich selbstverständlich nicht nur auf die Aufnahme des vermittelten Fachwissens beschränkt, sondern gleichfalls zur Probe der angebotenen Spirituosen berechtigt. Der Preis für Gasthörer bemißt sich jeweils an der zur Verkostung gelangenden Ware und bewegt sich in der Regel zwischen 50 € und 80 € pro Person. Der entsprechende Betrag ist in Vorkasse zu entrichten. Wir bitten zu beachten, daß ständige Clubmitglieder bei der Vergabe von Plätzen bevorzugt werden; übrige Plätze lassen wir gerne Gasthörern zukommen.
Sollten die der Clubkasse zugeführten Einnahmen die Ausgaben des laufenden Jahres übertreffen, so wird die verbliebene Restsumme ins Folgejahr übernommen, was im Idealfall nach einiger Zeit die Anschaffung neuer hochwertiger Ware erlaubt.
Nur bei hinreichend liquiden Verhältnissen läßt sich schon im Frühjahr ein kostenintensives Themenseminar ausrichten und flexibel auf Sonderangebote reagieren. Um schnellstmögliche Planungssicherheit zu erreichen und die Clubkasse frühzeitig für den Einkauf von Proben auszustatten, sollte der zu zahlende Jahresbeitrag in höchstens zwei Raten und spätestens mit der ersten Teilnahme an einem Clubseminar entrichtet werden. Idealerweise folgt die Clubmitgliedschaft dem Kalenderjahr, so daß die erste Rate Ende Januar/Anfang Februar in bar oder per Überweisung auf unten genanntes Konto fällig wird. Die zweite Rate ist Ende Juni/Anfang Juli zu entrichten. Gleichwohl ist ein Beitritt in den Club auch während des laufenden Kalenderjahres möglich.
Wer sich zudem oder statt dessen lieber mit bereits erworbenen flüssigen Beiträgen an den Verkostungen zu beteiligen wünscht, sollte dieses unmittelbar nach Bekanntgabe der neuen Seminarthemen (in der Regel bis Mitte Januar) bekunden, damit die anstehenden Einkäufe darauf abgestimmt werden können. „Nachnominierungen“ zu einem späteren Zeitpunkt des laufenden Jahres sind nur vorbehaltlich noch nicht abgeschlossener Planungen möglich.
Der Mitgliedsbeitrag ist zu überweisen auf das Konto:
Torsten Rathke
„Mitgliedsbeitrag EWZ“ in Verbindung mit entsprechendem Kalenderjahr
Targobank
IBAN DE 43 3002 0900 5360 3574 29
BIC CMCIDEDD
Geld oder Whisky etc. - Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 450 € pro Saison kann zur Gänze sowohl finanziell entrichtet als auch mit zu den Seminarthemen passenden Abfüllungen aus dem eigenen Bestand des Clubmitglieds sowie in einer Kombination aus beidem bestritten werden, d.h. der Jahresbeitrag könnte durch das zu Verfügungstellen einer Flasche im Wert von 450 € komplett getilgt werden, sollten die Clubmitglieder dem zustimmen. Wird eine Zahlungsart „in Naturalien“ gewählt, so geschieht dieses in Abstimmung mit den Clubmitgliedern respektive dem mit Vertretung ihrer Interessen betrauten Koordinator, der darauf achtet, daß die zu den Seminaren gekauften und die aus vorhandenem Bestand beigesteuerten Abfüllungen den Themen und Ansprüchen des Clubs genügen. Der Koordinator trägt überdies Sorge, daß keine identischen Abfüllungen in die Verkostungen gelangen und es nicht zu kurzfristigen Wiederholungen kommt, es sei denn, die Nachverkostung geschieht auf Wunsch der Clubmitglieder. Alle Beiträge sind daher vor der Veranstaltung, idealerweise schon bei Bekanntgabe der Themen mit dem Koordinator abzustimmen. Selbstverständlich können zur Verkostung akzeptierte Beiträge aus bereits geöffneten Flaschen ausgeschenkt werden. Die vorhandene Restmenge ist unerheblich, so lange alle Teilnehmer hinreichend bedient werden können. Der Gegenwert der zur Verfügung gestellten Abfüllungen wird unabhängig des bei Einbringen vorhandenen Füllstands mit dem kompletten Einkaufspreis bzw. Marktwert der ungeöffneten Flaschen auf den Jahresbeitrag angerechnet; damit verringert sich die zu zahlende Restsumme um den Preis jeder mitgebrachten Flasche.
Nein, wer seinen Mitgliedsbeitrag teilweise oder ganz in Spirituosen entrichtet, muß nicht zu jedem Seminar eine eigene Flasche beitragen. Letztlich muß lediglich der Mitgliedsbeitrag von 450 € erreicht werden. Dieses kann theoretisch durch eine einzige oder wenige Flaschen geschehen. Am Ende des (Club-) Jahres sollten alle Clubmitglieder, in welcher Form der Jahresbeitrag auch entrichtet werden mag, die selbe Last geschultert haben. Es ist also möglich, zu einem Themenseminar eine oder gar mehrere Abfüllungen beizusteuern, zu anderen gar keinen Beitrag zu leisten und trotzdem ohne Mehrkosten oder finanzielle Beteiligung an jedem Seminar teilzunehmen. Auch der Wert einzelner Flaschen ist unerheblich; es bleibt dem Einzelnen überlassen, ob er in wenige hochpreisige oder mehrere preiswerte Spirituosen zu investieren wünscht, so lange die anderen Clubmitglieder mit den Beiträgen einverstanden sind und der mögliche Fehlbetrag zum Jahresbeitrag ausgeglichen wird. Wer seinen persönlichen Verfügungsrahmen freiwillig und als großzügiger Spender überschreiten möchte, darf dieses natürlich sehr gerne tun.
Es ist nichts dagegen einzuwenden, bei einem Sinneswandel oder bedingt durch private Neueinkäufe während der laufenden Saison zusätzlich zum anfangs vereinbarten Rahmen weitere Abfüllungen zur Deckung des Mitgliedsbeitrags einzubringen, ihre Relevanz für das angedachte Seminar und die Zustimmung der Clubmitglieder vorausgesetzt. Ebenso können zugesagte, weil bis zum Termin mittlerweile doch geleerte oder zwischenzeitlich zum wertvollen Sammlerstück erhobene Flaschen zurück gezogen werden. Der Koordinator gewährleistet, daß die schon abgeschlossenen Seminarplanungen nicht negativ beeinflußt werden, insbesondere die Homogenität der Verkostungsprogramme gewahrt bleibt. Entscheidend ist, daß die anfangs vorgesehenen Einkäufe noch nicht abgeschlossen sind und der Kontorahmen des aus dem eigenen Bestand neue Ware einbringen wollenden Clubmitglieds noch nicht ausgeschöpft ist, da Rückzahlungen für bereits unter Verwendung des Mitgliedsbeitrags des betroffenen Clubmitglieds angeschaffte Flaschen nicht möglich sind. Der Gegenwert neuer bzw. stornierter Ware muß also entweder finanziell oder mit einer gleichwertigen Abfüllung ausgeglichen werden können.
Bei Austritt aus dem EWZ während des laufenden (Clubs-) Jahres kann der bereits entrichtete Mitgliedsbeitrag nicht in bar erstattet werden. Falls Ratenzahlung erwünscht war und die zweite Rate noch nicht gezahlt wurde, kann auf diese verzichtet werden, sollte die Summe nicht zur Deckung laufender Kosten wie bereits damit angeschaffter Flaschen benötigt werden. Wenn die Clubkasse dieses zuläßt, kann bei bereits vollständig erfolgter Entrichtung des Mitgliedsbeitrags der Anteil für ein halbes Jahr zurückgezahlt werden. Statt eines finanziellen Ausgleichs wird der zu erstattende Mitgliedsbeitrag in der Regel durch das Aushändigen von Flaschen abgegolten, die mittels Clubkasse angeschafft wurden. Dabei besteht kein Anspruch auf bestimmte, vom austretenden Mitglied benannte Abfüllungen; dieses ist mit den anderen Clubmitgliedern einvernehmlich abzustimmen.
Der gezahlte Jahresbeitrag fließt zur Anschaffung von Flaschen, die der gemeinsamen Verkostung während der Clubseminare zugeführt werden, in die Clubkasse und wird auf dem „Clubkonto“ jeden Mitglieds als Guthaben ausgewiesen. Dabei ist es einerlei, ob der Beitrag in Euro oder anteilig bzw. komplett in Flaschen entrichtet wurde; selbst wenn diese bei Verkosten bereits angebrochen sein sollten, wird einmalig der vollständige Flaschenpreis in Anrechnung gebracht (wird die selbe Flasche ein zweites Mal zu Verfügung gestellt, kann sie also nicht nochmals abgerechnet werden). Im Gegenzug werden acht Tickets zur Teilnahme an den Themenseminaren freigeschaltet, welche monatlich abgerufen werden können. Bei jeder Teilnahme wird somit ein virtuelles Ticket entwertet. Idealerweise steht das Clubkonto also am Jahresende auf Null; gleichwohl können Resttickets ins nachfolgende Kalenderjahr übernommen werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist mit zweimaligem Verkosten der Clubflaschen respektive nach Teilnahme an acht Themenseminaren abgegolten. Ein „Überziehen“ des Clubkontos ist nicht möglich, da der entsprechende Betrag zu Lasten der anderen Mitglieder ginge.
Freien Eintritt zu acht EWZ-Themenseminaren sowie zwei weiteren themenfreien Verkostungen, bei verpaßten Themenseminaren Proben der verkosteten Ware (Fläschchen bitte selbst stellen oder über den Club finanzieren), die Chance auf Teilnahme an Seminaren externer Gastreferenten inklusive Preisnachlaß auf die Seminargebühr und die gegebenfalls am Abend zum Verkauf stehende Ware, das Mitspracherecht in der Termin-, Themen- und Probenauswahl, Nutzung der Tauschbörse zur Einstellung von Geboten und Gesuchen sowie die fachkundige Beratung durch den Whisky Onkel und hoffentlich viele anregende und zugleich entspannende Abende im Kreis Gleichgesinnter. Zudem stehen die Clubflaschen nach zweimaliger Verkostung den Mitgliedern zur Mitnahme bzw. zum Erwerb bereit.
Am Jahresende respektive nach zwei- bis dreimaliger Verkostung werden vermutlich Restflaschen übrig bleiben, die als Eigentum des Clubs und seiner Mitglieder zu betrachten sind, solange sie aus der Clubkasse finanziert und nicht von Mitgliedern gestiftet wurden. Diese Flaschen können nun im Club verbleiben, um bei Gelegenheit immer wieder mal die Clubmitglieder und ihre Gäste zu erfreuen, oder sie sind gegen eine angemessene Spende an die Clubkasse zu erwerben. Dieses kann frühestens nach zweimaliger Verkostung erfolgen, sollte den Mitgliedern nicht eine dritte Probe geboten scheinen.
Alternativ können sich die Clubmitglieder bei einer Jahresendversammlung darauf verständigen, die aus der Clubkasse finanzierten Restflaschen paritätisch an die Clubmitglieder zu verteilen, bis jeder sein Kontingent im Wert des geleisteten Mitgliedsbeitrags respektive entsprechend des Guthabens auf seinem Clubkonto abgerufen hat oder alle Flaschen verteilt sind. Nimmt ein Clubmitglied aus der Clubkasse finanzierte Ware mit nach Hause, wird das Konto ungeachtet des Füllstands der erhaltenen Flasche mit dem vollständigen Gegenwert des getätigten Einkaufs belastet. Es besteht indes kein Rechtsanspruch auf Barauszahlung, Mitnahme von Ware in Höhe des entrichteten Mitgliedsbeitrags und auf Ersatz, sollten die zu Verfügung stehenden Clubflaschen den Mitgliedern nicht genehm sein, selbst wenn der jährliche Verfügungsrahmen eines Kontos nicht vollends ausgeschöpft sein sollte. Sollte sich für eine Flasche kein Interessent finden, gelangt sie zur weiteren Verkostung oder sie wird Gasthörern zum Kauf angeboten. Torsten Rathke verwahrt als Koordinator des EWZ treuhänderisch die aus den Mitteln der Clubkasse finanzierten Flaschen.
Den Einkauf der zur Verkostung stehenden Ware erledigt in der Regel der Koordinator des Clubs beim zum Zeitpunkt der Bestellung günstigsten Anbieter; gegebenenfalls können Versandkosten anfallen. Unter Umständen kann der Einkauf der Ware zur Erleichterung einer Sammelbestellung über andere Anbieter als den günstigsten erfolgen. Wer zu einem Thema eine spezielle Abfüllung verkostet wissen möchte, kann jederzeit seinen Wunsch äußern, der selbstverständlich berücksichtigt wird, sollten die Einkäufe noch nicht abgeschlossen sein. Diese Flasche kann er sich zudem direkt zur Mitnahme nach zweimaligen Probierens reservieren lassen; eine Verpflichtung zur Abnahme entsteht dadurch nicht. Flaschenteilungen zwischen mehreren Seminarteilnehmern, die ihren Mitgliedsbeitrag in natura zu entrichten wünschen, sind ein probates Mittel, bei reduzierter Kostenbelastung trotzdem anteilig mit einer eigenen Abfüllung an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Zwar minimiert dieses nicht den Literpreis einer hochwertigen Spirituose. Es ergibt sich aber die Möglichkeit, für einen erträglichen Betrag eine signifikante Menge eines erlesenen Tropfens zu erwerben. Außerdem braucht man ja nicht immer von jedem Destillat eine ganze Flasche…
Unabhängig der Mitgliedschaft im Club bietet sich anläßlich der Verkostungen die Möglichkeit, (Rest-) Flaschen ab 50ml in jeder erdenklichen Menge zu tauschen, zu kaufen oder zu verkaufen. Sollte man also ausnahmsweise eine dem eigenen Geschmack nicht konvenierende Abfüllung sein Eigen nennen oder einen begehrenswerten Whisky in den Händen eines Anderen entdeckt haben, bietet die Gemeinschaft des Zirkels die Möglichkeit zu entsprechendem Handeln. Um nicht nur die Clubmitglieder anzusprechen, sondern eine große Reichweite zu erzielen, können Gebote und Gesuche über den Blog auf der EWZ-Website abgegeben werden; der Koordinator waltet seines Amtes und koordiniert Wünsche und Angebote.
Der Inner Circle, bestehend aus den ständig teilnehmenden Clubmitgliedern, lenkt die Clubtätigkeiten und legt die Termine sowie das Programm der Themenseminare und freien Verkostungen fest. Torsten Rathke obliegt als Koordinator des Inner Circles die Verwaltung des Clubs inklusive der Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltungen nebst Kommunizieren der angesetzten Aktivitäten an die Clubmitglieder. Er bündelt die Aktivitäten, schlägt geeignete Kostproben vor und stellt zu den beschlossenen Themen ein Degustationsprogramm zusammen. Er handelt in Übereinstimmung mit den generellen Clubinteressen unter Berücksichtigung der individuellen Vorlieben der Clubmitglieder. Sein Ziel ist es, die Diversität zu wahren und geschmackliche Enttäuschungen weitgehend zu vermeiden. Alle zur Verkostung vorgesehenen Beiträge sind daher zuvor mit ihm abzustimmen. So werden keine identischen Flaschen in die Verkostungen gelangen und kurzfristige Wiederholungen gleicher Abfüllungen vermieden. Auf Wunsch der Mitglieder können sowohl einzelne Proben nachverkostet, als auch ganze Verkostungsreihen wiederholt werden. Zur Degustation akzeptierte Beiträge können aus bereits geöffneten Flaschen ausgeschenkt werden, solange alle Teilnehmer bedient werden. Für seinen zu leistenden Zeit- und Kostenaufwand erhält der Koordinator eine angemessene Aufwandsentschädigung, die sich an den Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge und Seminargebühren orientiert, mindestens aber 10 Euro pro Clubmitglied beträgt. Zur Kompensierung dessen, was Gasthörer bei Verkostungen den Clubflaschen als Probe entnehmen, fließen mindestens 10% bis maximal 20% der eingenommenen Seminargebühren in die Clubkasse; der Restbetrag kommt der Verwaltung zugute.
Zu allen Degustationen werden Brot und Wasser gereicht. Darüber hinaus gibt es einen nach eigenem Gutdünken gestalteten „Sättigungsbeitrag“ durch den Gastgeber sowie freiwillige Gaben der teilnehmenden Clubmitglieder. Käse und Salami sind ebenso willkommen wie Kuchen oder nicht zu kräftig gewürzte Snacks. Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, daß die Geschmacksnerven im Hinblick auf die Verkostung der Proben keine allzu große Beeinträchtigung erfahren.
An den EWZ-Clubseminaren Interessierten, die nicht gleich in den Club eintreten möchten, bieten wir gegen Entrichten einer Seminargebühr die Möglichkeit zur Teilnahme sowohl an den Themenseminaren als auch den freien Verkostungen. Sie erhalten den Status eines Gasthörers, selbstverständlich mit Berechtigung zur Probe und nicht nur zum Zuhören.
Der Preis einer Eintrittskarte richtet sich nach dem zur Degustation stehenden Programm und läßt sich vor dem Seminar erfragen; in der Regel bewegt er sich zwischen 50 € und 80 € pro Person. Sollten nicht verfügbare Abfüllungen oder Ergänzungen zu Änderungen im Programm der Themenseminare führen und daraus abweichende Kosten resultieren, werden diese vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt. Als Service für noch unerfahrene „Novizen“, die sich die Bewältigung des gesamten Programms nicht zutrauen, offerieren wir zum reduzierten Preis ein entsprechend minimiertes Line Up. Der gewünschte Tarif läßt sich je nach Anzahl und Qualität der Proben zu Beginn der Veranstaltung verhandeln. Selbstverständlich stehen wir bei der Probenauswahl gerne beratend zur Seite. Die entrichteten Seminargebühren gelangen in die Clubkasse, aus der Abfüllungen für die Verkostungen des EWZ finanziert bzw. refinanziert werden.
Die Möglichkeit, sich mit einer Flasche aus dem eigenen Bestand in ein Themenseminar einzukaufen, können wir Gasthörern leider nicht einräumen, da das Verkostungsprogramm langfristig konzipiert ist und meist schon zu Jahresbeginn feststeht. Im Gegensatz dazu besteht bei freien Verkostungen kein Hindernis, die Seminargebühr in flüssiger Form mit geeigneten Whiskies, Rums oder anderen Spirituosen bzw. Likören zu entrichten, welche bei Buchung der Veranstaltung zur Vermeidung von doppelten Beiträgen oder allzu kurzfristigen Wiederholungen mit dem Koordinator des EWZ, Torsten Rathke, abzustimmen sind. Selbstverständlich können zur Verkostung akzeptierte Mitbringsel aus bereits geöffneten Flaschen ausgeschenkt werden. Die vorhandene Restmenge ist unerheblich, so lange alle Teilnehmer hinreichend bedient werden können.
Wir bitten unsere Gasthörer um Verständnis dafür, daß wir die zu Verfügung stehenden Plätze zunächst unseren Clubmitgliedern offerieren und zur verbindlichen Buchung Vorkasse erbitten. Leider haben wir es oft genug erleben müssen, daß nur mündlich gebuchte Plätze letztlich nicht wahrgenommen wurden oder Absagen zu kurzfristig eingingen, um den frei gewordenen Platz teilnahme- und zahlungswilligen Interessenten der Warteliste zukommen zu lassen. Vorkasse ist somit eine notwendige Maßnahme und die einzige Methode, die zu erwartende Teilnehmerzahl sowie den benötigten Platzbedarf verläßlich einschätzen zu können und ernsthaft Interessierten eine Möglichkeit zur Teilnahme einzuräumen.
Bitte überweisen Sie daher den vollständigen Betrag bis zu dem Ihnen bei der Buchung genannten Zeitpunkt unter Angabe des Verwendungszwecks (EWZ – Titel und Datum der Veranstaltung) auf unten genanntes Konto. Nach Feststellen des Zahlungseingangs erhalten Sie per eMail eine Reservierungsbestätigung.
Torsten Rathke
Targobank
IBAN DE 43 3002 0900 5360 3574 29
BIC CMCIDEDD